Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung bedarf der Zulassung. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur StB-Prüfung sind in § 36 StBerG geregelt.

Zur Steuerberaterprüfung ist zuzulassen, wer:

  • ein wirtschafts- o. rechtswissenschaftliches Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 bzw. 8 Semestern erfolgreich abgeschlossen hat und danach mindestens 3 bzw. 2 Jahre praktisch tätig gewesen ist oder
  • eine Abschlussprüfung als Steuerfachangestellter- oder in einer gleichwertigen anderen kaufmännische Ausbildung bestanden hat und danach mindestens 10 Jahre praktisch tätig gewesen ist; die praktische Tätigkeit verkürzt sich auf 7 Jahre im Falle einer erfolgreich abgelegten Bilanzbuchhalter- oder Steuerfachwirtprüfung; oder
  • der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter angehört (hat) und bei ihr mindestens 7 Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens vergleichbarer Stellung praktisch tätig gewesen ist.

Die jeweils geforderte praktische Tätigkeit muss in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden erbracht werden und sich auf das Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken.

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vor der zuständigen Steuerberaterkammer zu stellen.

Anmeldeschluss bei der zuständigen Steuerberaterkammer ist der 30. April des Prüfungsjahres.

Die Prüfungsgebühr ist bei der zuständigen Steuerberaterkammer zu erfragen.